Donnerstag, 24. September 2020

Urlaub in 2020 - unter erschwerten Bedingungen

Ich habe eine Maskenbefreiung mit Attest. Normaler Urlaub ist damit in der aktuellen Zeit fast unmöglich.

Unser seit letztem Jahr gebuchter Urlaub im Mai an einem oberbayerischen See wurde eine Woche vor Urlaubsbeginn vom Reiseveranstalter abgesagt – wegen der bayerischen Maßnahmen. Ihn trifft keine Schuld, Geld problemlos zurück, aber die Urlaubszeit war verplant.

Für Ende Juli haben wir kurzfristig ein Urlaubsziel an der Mosel gefunden, gebucht und bezahlt. Bei der Übergabe sollte Maske getragen werden, ich habe auf meine Maskenbefreiung hingewiesen – zack, Urlaub vom Vermieter storniert und Geld zurück. Kann man irgendwie verstehen, an der Mosel machen ja nur alte Leute, also eine Risikogruppe, Urlaub 😉.

Wir fanden dann im Kaiserstuhl eine schöne Ferienwohnung, über Masken wurde überhaupt nicht gesprochen, alles locker. In der Umgebung und in Freiburg im Freien und den Biergärten keinerlei Einschränkungen, keine Radfahrer mit Maske, beim Kellner saß sie eher schlecht, lediglich in den Läden war die Maske gerne gesehen. Schöner Urlaub.

Und dann List auf Sylt Ende August. Der Höhepunkt des Jahres, den wir im Januar gebucht haben, also zu normalen Zeiten.

Schleswig-Holstein sperrt ja gerne Menschen aus selbsterklärten Risikogebieten kurzfristig aus, wenn kein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorliegt. So sieht es die Verordnung vor. Unser Vermieter, darauf angesprochen, sagt, nein, auch mit dem negativen PCR-Test dürften Sie im Risikofall nicht anreisen. Diese Aussage ist natürlich verordnungswidrig. Er redet sich um Kopf und Kragen. Egal. Angst (vor den anderen Gastgebern!?).

Maskenbefreiung? Oh Gott. Vorab Attest vorlegen, sonst bekommen Sie den Schlüssel nicht. Ich habe das Attest per Mail zugesendet, um die Situation zu entspannen und konnte dann den Schlüssel an der mit Paletten und Flatterband im Baustellenstil umgebauten Empfangsstation abholen. Ein Hygienekonzept ist das keines, zudem wurde es im Gebäude vollkommen hanebüchen umgesetzt. Ein toller Empfang auf der ansonsten atemberaubend schönen Insel.

Vorab habe ich mich mit meinem Lieblingsgastronomen („nördlichste Fischbude“) abgestimmt, ob es Einschränkungen ohne Maske gibt, worauf er mich für die Zeit von 17.30 bis 21.00 Uhr zur „persona non grata“ erklärt hat. Wir sind dann kein einziges Mal hingegangen.

Einkehren ist sowieso schwierig, überall Schlange stehen zur Personalienfeststellung, Schlange stehen am Eisladen, weil schlecht organisiert. Wir sind dann nirgends eingekehrt.

Beim Einkaufen im Bio-Markt raunzt mich ein Rentnerkunde wegen der fehlenden Maske an, an der Kasse fragt man mich, ob ich mein Attest schon vorgezeigt habe. Aha, soll ich die Sachen also auf dem Band liegen lassen?

Sehr positive Ausnahme ist der Getränkemarkt M. in Wenningstedt, hier wurde ich angesprochen, auf die Erklärung meinerseits, dass ich ein Attest habe, sagte man Danke, bitte kaufen Sie ein, wir werden Sie nicht mehr behelligen. Das war sehr angenehm.

Toll finde ich, dass die Verkäufer in Schleswig-Holstein im Laden keine Masken tragen müssen, egal, ob hinter einer Abtrennung oder nicht. Für sie ist es freiwillig. Aber nicht für den Kunden. Irgendwie ist das dann doch eine verkehrte Welt.

Der Urlaub wurde zu einer Zeit gebucht, wo man die Hoffnung auf schöne Erholung hatte. Zwischenzeitlich haben sich die Umstände geändert und man bekommt etwas ganz anderes geliefert. Die Menschen sind angsterfüllt und aggressiv. Man muss da durch, denn der Urlaub war bezahlt und eine Stornierungsmöglichkeit aufgrund der geänderten Umstände gibt es nicht. Mit Gastfreundschaft hat das nur wenig zu tun. Wir haben das nicht durchgehalten und sind dann zwei Tage vorzeitig abgereist.

Die Kurdirektorin und den Bürgermeister, die ich darauf angesprochen habe, interessiert das nicht. Sie sehen wohl nur noch die teuerste Hotelbaustelle Europas vor Ort und die dortigen Gäste bekommen später von „der Welt da draußen“ sicher nichts mit.

Samstag, 12. September 2020

Einkaufen ohne Maske - Aufklären

Vorab: Ich bin kein Jurist, dieser Text ist keine Rechtsberatung und ist lediglich die Schilderung einer Alltagssituation.

In mehreren Nürnberger Geschäften der Grundversorgung (Lebensmittel, Getränke) hing folgendes Schild (anonymisiert):



In der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020, die unter Paragraf 1, Absatz 2, Satz 2 steht:

Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

Betroffene, die keinen Mundschutz tragen können, werden also nicht genauso wie andere Kunden behandelt. Dem steht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entgegen. Zitat aus einer Stellungnahme der Diskriminierungsstelle des Bundes:

Losgelöst vom AGG lässt sich die Fragwürdigkeit des Verhaltens der Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe auch aus der ständigen Rechtsprechung zum Hausrecht begründen. Die Inhaber der Betriebe haben grundsätzlich das Hausrecht. Das heißt, sie können bestimmen, wer Zutritt hat. Entscheiden sie sich aber das Geschäft oder den Betrieb (wieder) für den allgemeinen Publikumsverkehr zu öffnen, müssen sie eine Zutrittsbeschränkung sachlich rechtfertigen können. Ein Geschäft oder Betrieb sind in aller Regel grundsätzlich für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Jede zahlende Kundin und jeder zahlende Kunde kann hier grundsätzlich das Geschäft oder den Betrieb besuchen. Insofern bedarf es eines besonderen Rechtfertigungsgrundes, warum Menschen die nicht unter die öffentlich-rechtlich vorgegebene Maskenpflicht fallen, ausgeschlossen werden sollen. Sofern hier keine sachlichen Gründe bestanden, hat der Geschäftsbetrieb von seinem Hausrecht in rechtswidriger Weise Gebrauch gemacht.

Auf diesen Tatbestand habe ich die Dachorganisation der Geschäfte hingewiesen. Kurz darauf wurde das Schild entfernt und es besteht nun wieder die Möglichkeit, in diesen Geschäften ohne Maske einzukaufen.

Vielleicht lag es auch daran, dass sie die Betroffenen außerhalb der Geschäfte bedienen wollten, wie es auf dem Schild steht, dort aber keine Hygieneflächen mit Abstandsmarkierungen angeboten haben. Das wiederum hätte wohl bußgeldpflichtige Folgen nach 2. BayIfSMV haben können.

Meine Empfehlung: Augen auf beim Einkauf und die Ladner auf Lücken aufmerksam machen. Vielleicht trägt das auch zur Entspannung der derzeitigen Situation bei.

Freitag, 8. Mai 2020

Gute Seiten – schlechte Seiten


Die aktuelle Situation, dass alle zuhause bleiben sollen, hat auch seine guten Seiten. Die Straßen sind weitgehend leer, beim Einkaufen findet man leichter einen Parkplatz, die Luft ist subjektiv besser, Besuch bleibt aus, es ist einfach ruhiger. Die Natur freut sich sicherlich, dass weniger Schadstoffe entstehen und die Kondensstreifen fehlen am Himmel. Und natürlich retten wir Menschenleben, indem wir den Kontakt einschränken und es somit kleinsten Teilchen erschweren, von einem zum anderen überzugehen.

Der Preis, den wir dafür bezahlen, besteht aus der veränderten wirtschaftlichen Situation, sozialen Problemen, Menschen, die unter den Einschränkungen leiden bis hin zum Tod, und anderen, denen die Hilfe und Anteilnahme verweigert wird, weil wir uns nur auf eine Gefahr konzentrieren. Wir belauern uns, ob auch jeder die Anweisungen befolgt. Die Stimmung ist gedrückt. Kurz gesagt, wir bringen unser ganzes Gefüge durcheinander.

Auf den großen Medienkanälen erfolgt Hofberichterstattung. Die immergleichen Gesichter erzählen uns die immergleichen Geschichten, dass wir noch viele Jahre mit der Gefahr leben müssen und jede Öffnung hin zur Normalität, die man raffinierterweise als „Lockerung“ verkauft, also quasi als Belohnung, bringe uns wieder in Gefahr. Die positiven Seiten der angestrebten Normalität werden, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt.

Die Influenza ist ähnlich und auch gefährlich, bei den reinen Zahlen spielt diese aber in einer anderen Liga. Deshalb ist das Handeln in der aktuellen Situation irgendwie ein Schlag ins Gesicht derer und deren Angehörigen, die in den letzten Jahren an der Influenza gestorben sind und für die wir uns nicht so eingeschränkt haben. Diese Gefahr wird uns auch nicht als so gravierend verkauft.

Heute feiern wir jeden Coronatoten, veröffentlichen Bilder von intensivbehandelten Menschen und von Särgen, weil es in die Strategie der Hofberichterstattung und der Profiteure der Angst passt.
Die Angst geht um und soll auch weiter umgehen, die Ethik bleibt auf der Strecke, so kann man leichter Einzelinteressen durchsetzen, seien es die von Wissenschaftlern, Ökonomen, Medien oder Politikern. Menschlich, ökonomisch und karrieretechnisch verständlich, aber zu Lasten der Gemeinschaft, die man ja vorgibt, schützen zu wollen.

Es gibt Menschen, auch mit Augen im Kopp und mit Hirn, die Lesen, Schreiben, analysieren und schlussfolgern können, wie alle anderen auch, die zu einer anderen Bewertung der aktuellen Situation kommen. Diese Menschen, normalerweise wie alle anderen geschätzter und integraler Bestandteil in unserem Leben, werden auf einmal als Verschwörungstheoretiker und „vom rechten Rand“ oder „links außen“ eingeschätzt und präsentiert, weil sie nicht in die Hofberichterstattung und in die Durchsetzung der eigenen Interessen passen und man versucht sie auszugrenzen, um es freundlich zu formulieren.

Irgendwann, wenn die aktuelle Situation und deren Folgen repariert sind und Normalität eingekehrt ist, können wir dann auch wieder lernen, normal, anständig und vernünftig miteinander umzugehen. Je länger es bis dahin dauert, umso tiefer werden die Gräben sein, umso größer der angerichtete Schaden.

Das Irgendwann muss heute sein.

Dienstag, 5. Mai 2020

Impfen – Angst vor was?


Es gibt die Impfbefürworter, die Impfkritischen und die Impfgegner. Wobei, in der öffentlichen Wahrnehmung gibt es bei dem Thema nur Befürworter und Gegner, also schwarz und weiß. Impfkritische, also die (nicht das) Grauen, werden regelmäßig und gerne in die Schublade der Impfgegner gesteckt.

Der sachlichen Argumente sind genug ausgetauscht, will man dazu mehr wissen, hilft Ecosia weiter.
Die ganze Diskussion ist mittlerweile ins Unsachliche abgerutscht. Da wird eine Herdenimmunität (Menschen als Herde – nun ja) ins Spiel gebracht, und wer sich nicht impfen lässt, wird von einer medial bekannten Rotnase mit „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein asozialer Trittbrettfahrer.“ beschimpft. Überzeugung durch Diffamierung. Nein, Hirschhausen, Du bist raus.

Aus dem Satz kann man aber auch herauslesen, dass die anderen, also die Geimpften, für die „Fahrt“ bezahlt haben, sonst gäb’s ja keine Trittbrettfahrer. Die Frage ist, in welcher Währung. Gibt es also doch einen sauren Apfel, in den man bei einer Impfung beißen muss, also die Impfschäden.
Die andere Seite, die Impfgegner, fühlt sich provoziert und kommt ohnmächtig mit Studien, die man leicht widerlegen kann, wie die mit dem Autismusverdacht. Auch nicht gut. Aber vielleicht weiß man in zwanzig Jahren mehr, die Autismusforschung ist ja sehr in Bewegung.

Was beide Seiten hier antreibt, ist Angst, aber aus verschiedenen Beweggründen. Deshalb ist die Debatte auch so hitzig und emotional.

Zum einen treibt uns der Wunsch nach Unsterblichkeit um.
(Nix da. Merke: Es kann nur Einen geben! 😉)
Diesem Trugbild laufen wir mit Eifer nach, ob aus Angst vor dem Sterben oder dem Tod oder dem Danach sei dahingestellt, dann soll uns aber auch bitte, bitte ein Virus nicht vorzeitig dahinraffen. Wenn jetzt jemand kommt und uns Hilfe und Schutz vor dieser Krankheit verspricht, folgen wir ihm gerne und dankbar. Dann verlangen wir aber, wenn wir schon einen Preis zahlen (Impfschäden - s.o.), dass alle mitmachen müssen. Mitgefangen, mitgehangen.

Für die anderen, die vielleicht auch der Unsterblichkeit nachhängen, wer weiß, gibt es die Angst vor dem Unbekannten, dem möglichen Risiko und der Ohnmacht, wenn einem das Recht genommen wird, über seine Gesundheit und den Maßnahmen dazu eigenverantwortlich entscheiden zu können. Siehe Impflicht bei Masern.

Gut würde ich finden, wenn die Medizin sagen würde: „Liebe Patienten (= Kunden), wir haben einen Stoff gegen die Krankheit und wir haben uns Mühe gegeben, ihn zu entwickeln und zu testen. Wir sind nicht sicher, wie wirksam er ist und, wie bei jedem Medikament, kann es auch Probleme geben. Entscheidet daher bitte selbst, ob Ihr die Hilfestellung annehmen wollt oder nicht.“

Einen einzigen Impfstoff, der bei allen wirkt und gut für alle ist, kann’s sowieso nicht geben, das beweist jeder Beipackzettel einer Medikamentenpackung.

Es gibt dann noch die Abwägungsfrage.
Der Nutzen einer Impfung für die Gesamtbevölkerung ist – wie man beim aktuellen Fall Corona hofft – größer als der Schaden durch die Impfung. Man opfert quasi eine Minderheit, die Menschen mit Impfschäden, für das Gemeinwohl.

Beim Lockdown demgegenüber wird heute die Gesamtbevölkerung eingesperrt und alle hoffen, dadurch auch die Risikogruppen retten zu können, koste es, was es wolle.

Erst den Lockdown befürworten und dann die Impfpflicht fordern – das ist weder konsequent noch nachvollziehbar gedacht. Auch wenn es den Impfstoff noch gar nicht gibt.

Montag, 4. Mai 2020

Alle Radikalen rausziehen ...

... und erschießen!

Wer erkennt die Ironie in diesem Satz nicht?
Twitter jedenfalls nicht, denn sie haben mich deswegen gesperrt.

Für alle anderen (und für Twitter): Das ist ein radikales Statement.